jelly
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« am: 06. November 2005, 18:11:04 » |
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nimms mir bitte nicht krum, aber diese sig is ja sowas von schwachsinn! man kann nicht 2 aus dem zusammenhang gerissene fälle so plakativ und populistisch vergleichen!  wer weiß denn, wieso es 2 jahre für den einen gab und 5 für den anderen. vlt war bei letzterem noch eine tateinheit mit diebstahl oder raub oder sonst was und bei ersterem war es vlt, dass das kind "nur" gestreichelt wurde oder sowas... also damit will ich niemanden in schutz nehmen oder sagen, dass kinderpornographie nciht schlimm wäre etc pp!!! aber ich kann hier auch einen fall anbringen, bei dem einer für einen diebstahl (nicht mal raub!) im wert von 1,49 € 1 jahr und 6 monate bekommen hat - ohne bewährung! klingt toll und hart und so, nech? hinter grund ist der, dass es noch eine tateinheit mit 2facher schwerer, gemeinschaftlicher körperverletzung war. noch dazu ist die betreffende person wegen heelerei und dealerei ebenfalls in tateinheit mit schwerer körperverletzung schon vorbestraft gewesen und hat es nicht mal geschafft, die geforderten arbeitsstunden zur aufrechterhaltung der bewährung in über einem jahr zu schaffen... aber es klingt doch besser, zu sagen, dass er für nen diebstahl von 1,49 € für 1 jahr und 6 monate in den bau gewandert ist, oder???
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ronizzel
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« Antworten #1 am: 06. November 2005, 18:21:05 » |
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Man muss natürlich den Fall als ganzes sehen. Ich war auch in einer Gerichtsverhandelung, in der aus um zwei Haltestellen ging, die einer schwarz gefahren ist. Es klang natürlich lächerlich, als die Staatsanwältin sagte, der DVB wäre ein Schaden von ein paar Cent entstanden. Noch erstaunlicher mutet die Vorstellung an, dass in der folgenden halben Stunde das ganze Leben des jungen Mannes auseinandergenommen wurde. Nachdem er Inhalt hinreichend bekannt war, war natürlich allen alles klar: Es war nicht sein erster Kriminalfall, er war bereits auf Bewährung Vorbestraft. Das Urteil weiß ich jetzt nicht.
Die Signatur würde ich persönlich aber anders sehen: Die Höchststrafe für Pornografie ist laut Gesetz 2 Jahre (wobei mir das jetzt auch ein wenig mild und unwahrscheinlich vorkommt) und für "Kinofilme saugen" 5 Jahre (was auch stimmt, soweit ich weiß). Ist es nicht so, ist natürlich die Signatur Quatsch, aber so hab ich sie verstanden.
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easteregg
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heine_macht_den_drogen™
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« Antworten #2 am: 06. November 2005, 18:26:42 » |
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das ziel der sig ist nicht zu sagen kinderpornos sind toll, sondern die ganze machinerie um die "raupkopierer" (was zumal ne dumme wortschöpfung ist) ins lächerliche zu ziehen, was sie meiner meinung nach definitiv ist!
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jelly
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« Antworten #3 am: 06. November 2005, 18:53:26 » |
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lächerlich hin oder her, aber solche aktionen lassen für mich eher die macher von solchen dingen lächerlich wirken!!! verstehst?
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Worm
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Worm - besser kann ich's auch nicht!
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« Antworten #4 am: 06. November 2005, 18:56:16 » |
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und leute die solche sinnlosen diskussion anfangen wirken auf mich lächerlich.....
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easteregg
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« Antworten #5 am: 06. November 2005, 18:59:29 » |
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jelly, ich muss zugeben ich hab auch nicht stundenlang über dieses bild philosophiert, ich habs gesehen, es hat ne problematik angesprochen mit der man ruhig bissl provuzieren kann und wie du siehst hats geklappt... ich mein, diese ganze spielerei - vonwegen tausende menschen kommen jahrelang in den knast is eh sinnlos, da im vergangenen jahr irgendwie rund 50 menschen angeklagt wurden wovon weniger als ein füntel wirklich irgendwelche strafen verbüsen mussten... von daher wayne 
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Annipie
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« Antworten #6 am: 06. November 2005, 19:06:13 » |
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Nun gut..Das ist wirklich net mehr witzig..Tschuldige, aber das wird zu makabar...
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Es gibt erfülltes Leben Trotz vieler unerfüllter Wünsche Bonhoeffer
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easteregg
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« Antworten #7 am: 06. November 2005, 19:15:29 » |
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die welt ist schlecht, sowas muss man aushalten... nuja was solls bevor sich hier noch jemand angepieselt vorkommt nehm ichs halt wieder raus
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jelly
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« Antworten #8 am: 06. November 2005, 19:21:18 » |
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meinetwegen kannstes doch drin lassen, is mir doch wurst  wollt halt nur mal nachfragen und zum nachdenken anregen =) @Worm: is ja nett, dass du die tasten auf deiner tastatur in richtiger reinfolge gedrückt hast, aber jetzt kannst du ruhig weiter gehen!
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Worm
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« Antworten #9 am: 06. November 2005, 20:03:09 » |
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ja sowas schafft ein zehntklässler im gymnasium schon und dazu muss er noch nich abi haben und arbeiten gehen, um das zu können.....halt dich nich immer für was besseres!
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MCG-Stalker
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« Antworten #10 am: 06. November 2005, 20:23:01 » |
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ja sowas schafft ein zehntklässler im gymnasium schon und dazu muss er noch nich abi haben und arbeiten gehen, um das zu können.....halt dich nich immer für was besseres! ich finde, man sollte in diesem forum, einfach mal ein bisschen entspannter an die ganze sache herangehen ... (damit meine ich euch beide), vertragt euch doch einfach mal und schwingt net immer große reden und belabert ni die sig von anderen leuten ... uebrigens 2 jahre maximal auf kinderpornographie, 5 jahre maximal (mit schadenersatz) fuer raubkopierer, denke ich, ist doch sehr schlimm zu erfahren, wie in unserem staat das recht veruebt wird und nach vernuenftiger meinung bestraft wird ...
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Worm
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« Antworten #11 am: 06. November 2005, 20:24:39 » |
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jep und deswegen find ich die signatur auch sehr klasse....
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Jojo
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« Antworten #12 am: 06. November 2005, 22:09:57 » |
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Um vielleicht mal etwas für Klarheit zu sorgen. Ich weiß nicht, wer die 2 jahre in das Bild gemacht hat. Im Strafgesetzbuch steht: § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. [...] (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.htmlDas bedeutet also, dass jemand wegen Kinderpornographie durchaus auch für 5 Jahre in den Bau wandern kann.
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"What gets us in trouble is not what we don't know, it's what we know for sure that just ain't so." Al Gore
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jelly
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« Antworten #13 am: 06. November 2005, 22:33:46 » |
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danke Jojo, da muss ichs nich suchen *g* was mich "stört" ist, dass eben das bild so gegeben wird, als würden raubkopierer kriminalisiert! @Worm: schön, dass du schreiben kannst. weniger schön, dass du so bescheuert bist - mit verlaub, ich hab mich NICHT über die sig aufgeregt, ich hab sie zur diskussion gestellt! ich hab auch keine ahnung, wie cih mich deiner meinung nach IN DIESEM THREAD für was bessres gehalten hab... is meine arroganz so hoch, dass ichs shcon net mehr checke?  bitte closen
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easteregg
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heine_macht_den_drogen™
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« Antworten #14 am: 06. November 2005, 22:43:39 » |
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meinetwegen kannstes doch drin lassen, is mir doch wurst  wollt halt nur mal nachfragen und zum nachdenken anregen =) es ging nicht um meine sig sondern um das bild was ich erst statt dem care room gepostet hatte und um der bitte jetzt einfach mal nachzukommen und das hier zu begraben (wurde ja alles gesagt) mach ich noch dicht. alles weiter können jelly und worm per PM (!) klären
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