Ausbildungsprofil
Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel
Berufsbezeichnung
Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel
Anerkannt durch Verordnung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806)
Ausbildungsdauer
3 Jahre.[/i]
Arbeitsgebiet
Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbstständige Kaufleute tätig.
Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern Warenwirtschaft, Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Controlling und E-Commerce wahrgenommen werden.
Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.
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