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Frage: Besuch von "Terrorcamps" als Straftat?
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Autor Thema: Besuch von "Terrorcamps" als Straftat?  (Gelesen 1514 mal)
Heike
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« Antworten #15 am: 16. September 2007, 14:31:35 »

Meiner Meinung nach waere es einfach effektfrei, den Besuch eines so genannten (!) Terrorcamps unter Strafe zu stellen, denn es waere eine leere Drohung. Wie moechte das jemand ueberwachen? Wer kann gewaehrleisten, dass man diejenigen fasst, die im Ausland (!) eines dieser Camps besuchen? Und ist es noch dazu rein rechtlich nicht eine Art "ganz normale" Fortbildung?

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber kann jemand mal bitte den Begriff "Terrorcamp" (den ich uebrigens nicht mag, scheint mir wieder so ein Modewort zu sein...) ordentlich definieren? Nicht mithilfe der Wiki, die taugt in dem Falle mal nicht viel... Ich braeuchte eine Definition, mit der man eine weiterfuehrende Diskussion untermalen kann. Denn ist dann nicht jeder Grundwehrdienstleistende in einem "Terrorcamp" gewesen? Beim Bund lernt man sicher einiges in diese Richtung, wenn auch mit einer anderen Ueberschrift, das ist klar. Ist nicht jeder Pfadfinder im "Kinder-Terrorcamp"? Also ich weiss nicht, mir wird hier zusehr mit uneindeutigen Begriffen jongliert.
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ronizzel
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« Antworten #16 am: 16. September 2007, 14:47:51 »

Unsinn. Wir sprechen hier von Ausbildungslagern für Islamsisten. Die "Schüler" werden darin "unterrichtet" wie man möglichst einfach möglichst viele Menschen in der westlichen Gesellschaft tötet, sprich wie man einen terroristischen Anschlag begeht.

Selbst wenn man die Leute fasst (und da bin ich mir sicher das der Geheimdienst da genügend Wissen hat), hat man folgende Probleme sie dafür gerichtlich zu bestrafen:
1. Ist kein Geheimnisdienst so dumm, vor Gericht auszusagen (um den Besuch von Ausbildungslagern zu beweisen), da dann die eigenen Methoden preisgegeben werden müssten.
2. Welche Strafe soll man denn ansetzen? Man kann die doch nicht dafür lebenslang einsperren, sondern es wird höchstens auf 2 Jahre Gefängnis oder so hinauslaufen. Und dann machen sie danach eben weiter.

Das ist vollkommen nutzlos, es ist eine Placebomaßnahme, mit der man den Menschen vormachen kann, sie wären sicherer, wenn das unter Strafe stünde.
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terryer
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« Antworten #17 am: 16. September 2007, 14:55:08 »

beim bund lernst du nur den umgang mit schusswaffen und im normalfall nicht mit sprengstoff.
das machen nur spezialisierte einheiten und kein GWDLer.
laut zdfmediathek müßte der link darauf ein wenig eingehen,
da ich ihn aber nich ansehen kann, kann ich jetzt nicht sagen, ob er stimmt.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Terrorcamps_im_Visier_der_Politik/266364?inPopup=true
und als "normale" weiterbildung kannstes auch nicht bezeichnen, da die dort mit klaren absichten hin gehen.
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Heike
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« Antworten #18 am: 16. September 2007, 15:19:02 »

Naja, ich wuerde zu jeder Weiterbildung mit nem klaren Ziel gehen - man muesste also erstmal "boese" und "gute" Absichten definieren...
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ronizzel
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« Antworten #19 am: 16. September 2007, 15:33:24 »

Heike, die Absicht von Terroristen sollte aber klar sein :-) Bei den Islamisten geht es darum, die westliche Welt zu erschüttern, weil sie viel zu freizügig lebt etc. (in Wahrheit orte ich hier eher Frust über die sozialen Unterschiede).

Dies können sie am besten durch Bombenanschläge, (Flugzeug)entführungen etc.pp. bewerkstelligen.

Nicht ganz Off-Topic ist übrigens der folgende Essay aus der Zeit, der sehr lohnenswert zu lesen ist: http://www.zeit.de/2007/35/Irakkrieg-Intellektuelle?page=all.
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Heike
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« Antworten #20 am: 17. September 2007, 07:23:01 »

Zitat von: ronizzel
Heike, die Absicht von Terroristen sollte aber klar sein :-)

Danke für den Hinweis, Ronny ^^ Ich meine ja nur, dass da rein rechtlich gesehen mehr getan werden muss als einfach nur, etwas zu "verbieten"...
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